§ 116 StPO
Untersuchungshaft muss nicht zwingend im Gefängnis verbracht werden. § 116 StPO gibt dem Gericht die Möglichkeit, den Vollzug des Haftbefehls auszusetzen — gegen Auflagen. Das nennt man Haftverschonung. In der Praxis wird dieses Instrument zu selten genutzt und noch seltener überzeugend begründet.
Voraussetzung ist, dass die Haftzwecke auch durch mildere Maßnahmen gesichert werden können. Das ist der Hebel für die Verteidigung: konkret, glaubhaft und individuell darlegen, warum der Beschuldigte nicht flieht, keine Zeugen beeinflusst und keine weiteren Taten begeht.
Meldeauflage: Regelmäßiges Erscheinen bei der Polizei — täglich, wöchentlich oder nach Absprache
Reisepassabgabe: Entzug aller Reisedokumente, um Ausreise zu verhindern
Sicherheitsleistung: Hinterlegung eines Geldbetrags — bei Flucht verfällt er
Kontaktverbot: Keine Kommunikation mit bestimmten Zeugen oder Mitbeschuldigten
Wohnungsbeschränkung: Aufenthalt nur in bestimmtem Gebiet oder Wohnung
Der Antrag steht und fällt mit der Qualität der Begründung. Gerichte lehnen Haftverschonung regelmäßig ab, wenn der Antrag pauschal ist. Was zählt:
Soziale Bindungen: Feste Arbeitsstelle, Familie, langjähriger Wohnsitz — alles, was gegen Flucht spricht
Kein Auslandsbezug: Kein Wohnsitz im Ausland, kein ausländischer Pass, keine Auslandskonten
Auflagen akzeptieren: Proaktives Angebot von Auflagen signalisiert Kooperationsbereitschaft
Gesundheitliche Situation: Schwere Erkrankungen können die Verhältnismäßigkeit der Haft in Frage stellen
Wer gegen Auflagen verstößt, riskiert sofortigen Widerruf der Haftverschonung und Rückkehr in die Untersuchungshaft. Das Gericht hat keine zweite Chance — die Verhaftung kann ohne neue Anhörung erfolgen. Auflagen müssen daher ernst genommen und strikt eingehalten werden.
In der Praxis sind es oft Kleinigkeiten — ein vergessener Meldetermin, eine versehentliche Kontaktaufnahme mit einem Zeugen — die zur Rücknahme führen. Wir begleiten Mandanten während der Haftverschonung und vermeiden solche Fehler.
Haftverschonungsantrag stellen
Wir prüfen die Voraussetzungen und stellen einen substanziell begründeten Antrag. Kontaktieren Sie uns — auch kurzfristig möglich.
Dirk Pauls & Tim Cörper, Fachanwälte für Strafrecht | § 116 StPO · § 112 StPO