Verteidigung
Sobald die Gefahr von Untersuchungshaft besteht, entscheidet schnelles Handeln über die Freiheit. Unsere Fachanwälte analysieren alle Optionen — von der Haftprüfung über die Haftbeschwerde bis zu Sofortmaßnahmen wie der Außervollzugsetzung.
Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden, Gerichten und der JVA, vertreten Ihre Rechte und beraten Sie — diskret, zuverlässig und strategisch.
Auch wenn die U-Haft erst droht und noch kein Haftbefehl vollstreckt wurde, kann ein Verteidiger entscheidend eingreifen: durch frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft, durch das Angebot haftverschonender Maßnahmen oder durch die Vorbereitung auf eine mögliche Vorführung.
Grundlagen
Untersuchungshaft ist der Entzug der persönlichen Freiheit vor einer rechtskräftigen Verurteilung. Sie wird durch richterlichen Haftbefehl angeordnet, wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund vorliegen.
U-Haft dient ausschließlich der Sicherung des Strafverfahrens — nicht der Bestrafung. Dennoch bedeutet sie faktisch Freiheitsentzug unter oft schwierigsten Bedingungen.
Die Befürchtung, der Beschuldigte werde sich dem Verfahren entziehen — etwa bei fehlendem Wohnsitz, Auslandsverbindungen oder hoher Straferwartung.
Die Befürchtung, der Beschuldigte werde Beweismittel beseitigen oder Zeugen beeinflussen.
Die Befürchtung, der Beschuldigte werde weitere erhebliche Straftaten begehen.
Ein spezialisierter Strafverteidiger kann ab dem Moment der Mandatierung: sofort den Inhaftierten in der JVA besuchen (unüberwacht), Akteneinsicht beantragen, eine Haftprüfung oder Haftbeschwerde einleiten und eine Verteidigungsstrategie entwickeln.
Die Kommunikation zwischen Verteidiger und Mandant in der JVA ist unüberwacht und vertraulich — ein wesentlicher Unterschied zu Besuchen durch Angehörige.
Häufige Fragen
Kontaktieren Sie uns — wir besuchen den Inhaftierten und leiten die Verteidigung ein.
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