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Untersuchungshaft

Anwalt bei Untersuchungshaft

Ob U-Haft droht oder bereits vollzogen wird — Fachanwälte für Strafrecht prüfen sofort Ihre Situation und handeln unverzüglich.

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Verteidigung

Frühe Verteidigung ist entscheidend

Sobald die Gefahr von Untersuchungshaft besteht, entscheidet schnelles Handeln über die Freiheit. Unsere Fachanwälte analysieren alle Optionen — von der Haftprüfung über die Haftbeschwerde bis zu Sofortmaßnahmen wie der Außervollzugsetzung.

Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden, Gerichten und der JVA, vertreten Ihre Rechte und beraten Sie — diskret, zuverlässig und strategisch.

Auch wenn die U-Haft erst droht und noch kein Haftbefehl vollstreckt wurde, kann ein Verteidiger entscheidend eingreifen: durch frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft, durch das Angebot haftverschonender Maßnahmen oder durch die Vorbereitung auf eine mögliche Vorführung.

Grundlagen

Was ist Untersuchungshaft?

Untersuchungshaft ist der Entzug der persönlichen Freiheit vor einer rechtskräftigen Verurteilung. Sie wird durch richterlichen Haftbefehl angeordnet, wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund vorliegen.

U-Haft dient ausschließlich der Sicherung des Strafverfahrens — nicht der Bestrafung. Dennoch bedeutet sie faktisch Freiheitsentzug unter oft schwierigsten Bedingungen.

Wann wird Untersuchungshaft angeordnet?

Fluchtgefahr

Die Befürchtung, der Beschuldigte werde sich dem Verfahren entziehen — etwa bei fehlendem Wohnsitz, Auslandsverbindungen oder hoher Straferwartung.

Verdunklungsgefahr

Die Befürchtung, der Beschuldigte werde Beweismittel beseitigen oder Zeugen beeinflussen.

Wiederholungsgefahr

Die Befürchtung, der Beschuldigte werde weitere erhebliche Straftaten begehen.

Was ein Verteidiger jetzt tun kann

Ein spezialisierter Strafverteidiger kann ab dem Moment der Mandatierung: sofort den Inhaftierten in der JVA besuchen (unüberwacht), Akteneinsicht beantragen, eine Haftprüfung oder Haftbeschwerde einleiten und eine Verteidigungsstrategie entwickeln.

Die Kommunikation zwischen Verteidiger und Mandant in der JVA ist unüberwacht und vertraulich — ein wesentlicher Unterschied zu Besuchen durch Angehörige.

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Häufige Fragen

Untersuchungshaft — was Sie wissen sollten

Wie lange dauert Untersuchungshaft?
Grundsätzlich bis sechs Monate. Verlängerung nur unter strengen Voraussetzungen durch das OLG. Frühzeitige Verteidigung kann die Dauer erheblich verkürzen.
Kann man in U-Haft Besuch empfangen?
Ja, aber eingeschränkt. Besuche bedürfen der Genehmigung und werden überwacht. Der Strafverteidiger hat hingegen uneingeschränktes, unüberwachtes Besuchsrecht.
Was kann ein Verteidiger in U-Haft bewirken?
Haftprüfung, Haftbeschwerde, Außervollzugsetzung, Akteneinsicht, Verteidigungsstrategie. Je früher mandatiert, desto mehr Möglichkeiten.
Besteht ein Anspruch auf Pflichtverteidigung?
In der Regel ja. Untersuchungshaft begründet regelmäßig einen Fall notwendiger Verteidigung — die Kosten trägt die Staatskasse.

In U-Haft zählt jeder Tag.

Kontaktieren Sie uns — wir besuchen den Inhaftierten und leiten die Verteidigung ein.

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