Weitere Themen
Grundlagen
Die Haftprüfung nach § 117 StPO ist eine mündliche Verhandlung, in der das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft weiterhin vorliegen. Sie kann vom Beschuldigten jederzeit beantragt werden.
Anders als die Haftbeschwerde findet die Haftprüfung in einer mündlichen Verhandlung statt — der Beschuldigte und sein Verteidiger sind anwesend und können direkt vortragen.
Immer dann, wenn sich die Umstände seit Erlass des Haftbefehls verändert haben — oder wenn die Haftgründe von Anfang an angreifbar sind. Typische Ansatzpunkte:
Fester Wohnsitz, stabile Lebensumstände, keine Auslandsverbindungen — der Haftgrund Fluchtgefahr kann widerlegt werden.
Lange Haftdauer im Verhältnis zur erwarteten Strafe, gesundheitliche Gründe, familiäre Situation.
Angebot von Kaution, Meldeauflagen, Passentzug als Alternative zur Haft.
Die Haftprüfung findet vor dem erstinstanzlichen Gericht statt, die Haftbeschwerde beim nächsthöheren Gericht. Die Haftprüfung ist mündlich, die Haftbeschwerde wird in der Regel nach Aktenlage entschieden.
Häufige Fragen
Je gründlicher die Vorbereitung, desto besser die Chancen. Kontaktieren Sie uns.
Jetzt handeln
Kostenfreie Ersteinschätzung