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Haftprüfung

Haftprüfung — anwaltliche Vorbereitung

Die Haftprüfung ist eines der wichtigsten Instrumente zur Aufhebung der Untersuchungshaft. Fachanwälte für Strafrecht bereiten sie fundiert vor.

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Grundlagen

Was ist eine Haftprüfung?

Die Haftprüfung nach § 117 StPO ist eine mündliche Verhandlung, in der das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft weiterhin vorliegen. Sie kann vom Beschuldigten jederzeit beantragt werden.

Anders als die Haftbeschwerde findet die Haftprüfung in einer mündlichen Verhandlung statt — der Beschuldigte und sein Verteidiger sind anwesend und können direkt vortragen.

Wann ist eine Haftprüfung sinnvoll?

Immer dann, wenn sich die Umstände seit Erlass des Haftbefehls verändert haben — oder wenn die Haftgründe von Anfang an angreifbar sind. Typische Ansatzpunkte:

Wegfall der Fluchtgefahr

Fester Wohnsitz, stabile Lebensumstände, keine Auslandsverbindungen — der Haftgrund Fluchtgefahr kann widerlegt werden.

Unverhältnismäßigkeit

Lange Haftdauer im Verhältnis zur erwarteten Strafe, gesundheitliche Gründe, familiäre Situation.

Haftverschonende Maßnahmen

Angebot von Kaution, Meldeauflagen, Passentzug als Alternative zur Haft.

Abgrenzung zur Haftbeschwerde

Die Haftprüfung findet vor dem erstinstanzlichen Gericht statt, die Haftbeschwerde beim nächsthöheren Gericht. Die Haftprüfung ist mündlich, die Haftbeschwerde wird in der Regel nach Aktenlage entschieden.

Mehr zur Haftbeschwerde

Häufige Fragen

Haftprüfung — häufige Fragen

Wie oft kann man eine Haftprüfung beantragen?
Grundsätzlich jederzeit. Nach einer durchgeführten Haftprüfung kann frühestens nach zwei Monaten erneut Antrag gestellt werden, sofern keine neuen Umstände vorliegen.
Was passiert in der Haftprüfungsverhandlung?
Richter, Staatsanwalt, Verteidiger und Beschuldigter sind anwesend. Der Verteidiger trägt vor, warum die Haftvoraussetzungen entfallen sind.
Kann die Haftprüfung zur Entlassung führen?
Ja. Das Gericht kann den Haftbefehl aufheben, außer Vollzug setzen oder die Haft bestätigen.

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