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Ihr Angehöriger in Untersuchungshaft

Wenn jemand, der Ihnen wichtig ist, in Haft sitzt — Sie können jetzt handeln. Als Angehörige haben Sie das Recht, sofort einen Strafverteidiger zu beauftragen.

Notfall: 0160 / 1210616 Zur Festnahme-Seite →

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Orientierung

Was jetzt passiert

Ihr Familienmitglied, Ihr Partner oder ein enger Freund wurde festgenommen. Vermutlich wurde Ihnen wenig oder nichts mitgeteilt. Das ist normal — und frustrierend.

Was Sie wissen sollten: Nach einer Festnahme wird der Beschuldigte in der Regel dem Haftrichter vorgeführt. Dieser entscheidet über einen Haftbefehl. Danach beginnt — falls Haftbefehl erlassen wird — die Untersuchungshaft in einer JVA.

Was Sie jetzt tun können

Beauftragen Sie einen Strafverteidiger.

Als Angehörige haben Sie das Recht, einen Verteidiger zu mandatieren — auch ohne Vollmacht des Betroffenen. Rufen Sie uns an.

Sammeln Sie relevante Informationen.

Name und Geburtsdatum des Betroffenen, vermuteter Tatvorwurf (falls bekannt), welche Polizeidienststelle, wann die Festnahme erfolgte. All das hilft uns, schnell zu handeln.

Machen Sie selbst keine Aussagen.

Auch als Angehörige können Sie als Zeuge befragt werden. Sprechen Sie vorher mit dem Verteidiger.

Wie wir helfen

Sobald Sie uns mandatieren, nehmen wir unverzüglich Kontakt zum Inhaftierten auf — unüberwacht, als Verteidiger. Wir klären die Situation, beantragen Akteneinsicht und leiten die Verteidigung ein.

Anders als Familienbesuche, die genehmigungspflichtig und überwacht sind, hat der Strafverteidiger uneingeschränktes Besuchsrecht. Das ist oft der schnellste Weg, Kontakt zum Betroffenen herzustellen.

Wir informieren Sie — soweit es das Mandat erlaubt — über die Situation und die nächsten Schritte.

Was tun bei Festnahme?

Haftprüfung beantragen

Häufige Fragen

Angehörige — häufige Fragen

Kann ich als Angehöriger einen Anwalt beauftragen?
Ja, jederzeit. Auch ohne Vollmacht des Betroffenen.
Kann ich den Inhaftierten besuchen?
Nur mit Genehmigung des Richters oder der Staatsanwaltschaft. Besuche werden überwacht. Ein Verteidiger hat hingegen uneingeschränktes, unüberwachtes Besuchsrecht.
Wie erfahre ich, was dem Betroffenen vorgeworfen wird?
Der Verteidiger erhält Akteneinsicht und kann Sie — im Rahmen des Mandats — informieren.
Wer trägt die Kosten?
In vielen Fällen besteht Anspruch auf Pflichtverteidigung. Die Kosten eines Wahlverteidigers tragen zunächst Sie oder der Betroffene.
Wie schnell kann ein Verteidiger helfen?
Unmittelbar. Über die 24h-Notfallnummer erreichen Sie uns auch nachts und am Wochenende.

Ihr Angehöriger braucht jetzt einen Verteidiger.

Zögern Sie nicht. Je früher wir mandatiert werden, desto mehr können wir bewirken.

Jetzt handeln

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