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Orientierung
Ihr Familienmitglied, Ihr Partner oder ein enger Freund wurde festgenommen. Vermutlich wurde Ihnen wenig oder nichts mitgeteilt. Das ist normal — und frustrierend.
Was Sie wissen sollten: Nach einer Festnahme wird der Beschuldigte in der Regel dem Haftrichter vorgeführt. Dieser entscheidet über einen Haftbefehl. Danach beginnt — falls Haftbefehl erlassen wird — die Untersuchungshaft in einer JVA.
Als Angehörige haben Sie das Recht, einen Verteidiger zu mandatieren — auch ohne Vollmacht des Betroffenen. Rufen Sie uns an.
Name und Geburtsdatum des Betroffenen, vermuteter Tatvorwurf (falls bekannt), welche Polizeidienststelle, wann die Festnahme erfolgte. All das hilft uns, schnell zu handeln.
Auch als Angehörige können Sie als Zeuge befragt werden. Sprechen Sie vorher mit dem Verteidiger.
Sobald Sie uns mandatieren, nehmen wir unverzüglich Kontakt zum Inhaftierten auf — unüberwacht, als Verteidiger. Wir klären die Situation, beantragen Akteneinsicht und leiten die Verteidigung ein.
Anders als Familienbesuche, die genehmigungspflichtig und überwacht sind, hat der Strafverteidiger uneingeschränktes Besuchsrecht. Das ist oft der schnellste Weg, Kontakt zum Betroffenen herzustellen.
Wir informieren Sie — soweit es das Mandat erlaubt — über die Situation und die nächsten Schritte.
Häufige Fragen
Zögern Sie nicht. Je früher wir mandatiert werden, desto mehr können wir bewirken.
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