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Haftbefehl

Anwalt bei Haftbefehl

Ein Haftbefehl ist ein schwerwiegender Eingriff in Ihre Freiheit. Fachanwälte für Strafrecht prüfen den Haftbefehl, identifizieren Angriffspunkte und handeln — unverzüglich.

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Grundlagen

Was bedeutet ein Haftbefehl?

Ein Haftbefehl ist eine richterliche Anordnung, die den Entzug Ihrer Freiheit legitimiert. Er wird erlassen, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und zusätzlich mindestens ein Haftgrund vorliegt.

Die gesetzlichen Haftgründe sind: Fluchtgefahr — die Befürchtung, der Beschuldigte werde sich dem Verfahren entziehen. Verdunklungsgefahr — die Befürchtung, der Beschuldigte werde Beweismittel vernichten oder Zeugen beeinflussen. Wiederholungsgefahr — die Befürchtung, der Beschuldigte werde weitere Straftaten begehen.

Zusätzlich kann bei besonders schwerwiegenden Taten die sogenannte Schwerkriminalität (§ 112 Abs. 3 StPO) als eigenständiger Haftgrund herangezogen werden.

Warum sofortiges Handeln entscheidend ist

Ein Haftbefehl wird nicht automatisch überprüft. Er bleibt bestehen, bis aktiv dagegen vorgegangen wird. Je länger gewartet wird, desto stärker verfestigt sich die Haftsituation.

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Ein spezialisierter Strafverteidiger kann unmittelbar nach Mandatierung: den Haftbefehl auf Rechtsfehler prüfen, Akteneinsicht beantragen, eine Haftprüfung oder Haftbeschwerde einleiten und die Außervollzugsetzung beantragen.

Unsere Verteidigung bei Haftbefehl

Sofortige Prüfung des Haftbefehls

Analyse der Haftgründe, des Tatverdachts und der Verhältnismäßigkeit — noch am Tag der Mandatierung.

Haftprüfung beantragen

Mündliche Verhandlung vor dem zuständigen Gericht mit dem Ziel der Haftentlassung.

Haftbeschwerde einlegen

Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Haftbefehls beim nächsthöheren Gericht.

Außervollzugsetzung

Beantragung von Haftverschonung gegen Auflagen — Kaution, Meldeauflagen, Passentzug.

Was Angehörige jetzt tun können

Als Angehörige können Sie einen Strafverteidiger beauftragen — auch ohne Vollmacht des Betroffenen. Der Verteidiger nimmt unverzüglich Kontakt zum Inhaftierten auf und leitet die Verteidigung ein.

Ausführliche Informationen für Angehörige

Häufige Fragen

Haftbefehl — was Sie wissen sollten

Wann wird ein Haftbefehl erlassen?
Bei dringendem Tatverdacht und mindestens einem Haftgrund: Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr, Wiederholungsgefahr oder Schwere der Tat (§ 112 Abs. 3 StPO).
Kann ein Haftbefehl aufgehoben werden?
Ja — durch Haftprüfung, Haftbeschwerde oder Außervollzugsetzung. Auch ein Wegfall des Tatverdachts oder der Haftgründe führt zur Aufhebung.
Was bedeutet Außervollzugsetzung?
Der Haftbefehl bleibt bestehen, wird aber nicht vollstreckt. Stattdessen gelten Auflagen — etwa Kaution, Meldeauflagen oder Passentzug. Der Beschuldigte bleibt auf freiem Fuß.
Wie schnell kann ein Verteidiger helfen?
Unmittelbar. Über die 24h-Notfallnummer auch nachts und am Wochenende. Akteneinsicht, JVA-Besuch und Haftprüfung werden sofort eingeleitet.

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