Grundlagen
Ein Haftbefehl ist eine richterliche Anordnung, die den Entzug Ihrer Freiheit legitimiert. Er wird erlassen, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und zusätzlich mindestens ein Haftgrund vorliegt.
Die gesetzlichen Haftgründe sind: Fluchtgefahr — die Befürchtung, der Beschuldigte werde sich dem Verfahren entziehen. Verdunklungsgefahr — die Befürchtung, der Beschuldigte werde Beweismittel vernichten oder Zeugen beeinflussen. Wiederholungsgefahr — die Befürchtung, der Beschuldigte werde weitere Straftaten begehen.
Zusätzlich kann bei besonders schwerwiegenden Taten die sogenannte Schwerkriminalität (§ 112 Abs. 3 StPO) als eigenständiger Haftgrund herangezogen werden.
Ein Haftbefehl wird nicht automatisch überprüft. Er bleibt bestehen, bis aktiv dagegen vorgegangen wird. Je länger gewartet wird, desto stärker verfestigt sich die Haftsituation.
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Beantragung von Haftverschonung gegen Auflagen — Kaution, Meldeauflagen, Passentzug.
Als Angehörige können Sie einen Strafverteidiger beauftragen — auch ohne Vollmacht des Betroffenen. Der Verteidiger nimmt unverzüglich Kontakt zum Inhaftierten auf und leitet die Verteidigung ein.
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