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Haftbefehl

Haftprüfung: Antrag, Ablauf und Erfolgsaussichten

Ein Haftbefehl ist ein schwerwiegender Eingriff in Ihre Freiheit. Fachanwälte für Strafrecht prüfen den Haftbefehl, identifizieren Angriffspunkte und handeln — unverzüglich.

Notfall: 0160 / 1210616 Für Angehörige →

Weitere Themen

→ Untersuchungshaft→ Haftprüfung→ Haftbeschwerde→ Soforthilfe

§ 117 StPO

Das Recht auf Haftprüfung

Wer in Untersuchungshaft sitzt, kann jederzeit die Überprüfung der Haft beantragen. Nicht erst nach drei Monaten, nicht erst nach einer Ablehnung. Jederzeit. Das steht in § 117 StPO.

Der entscheidende Unterschied zur Haftbeschwerde: Bei der Haftprüfung gibt es eine mündliche Verhandlung — der Beschuldigte wird persönlich gehört, der Verteidiger kann Argumente vorbringen.

Haftbeschwerde vs. Haftprüfung

Haftprüfung § 117 StPO

› Mündliche Verhandlung

› Jederzeit beantragbar

› Beim selben Gericht

› Persönliches Gehör

Haftbeschwerde § 304 StPO

› Schriftliche Überprüfung

› Gegen jeden Beschluss

› Nächsthöheres Gericht

› Schneller, aber distanzierter

Beide schließen sich nicht aus. Beides gleichzeitig ist möglich und macht taktisch oft Sinn.

Haftverschonung: Die unterschätzte Option

§ 116 StPO erlaubt dem Gericht, den Vollzug des Haftbefehls auszusetzen — gegen Auflagen: Meldeauflage, Sicherheitsleistung, Passentzug, Kontaktverbote. Deutlich besser als Untersuchungshaft, wenn die Alternative eine monatelange Inhaftierung ist.

Der Schlüssel: konkrete Bindungen im Inland glaubhaft darlegen. Feste Arbeitsstelle, Familie, sozialer Empfangsraum — das zählt gegen Fluchtgefahr.

Haftprüfungsantrag stellen

Wir stellen den Antrag und bereiten die Verhandlung sorgfältig vor. Kontaktieren Sie uns — auch kurzfristig.

Dirk Pauls & Tim Cörper, Fachanwälte für Strafrecht | § 117 StPO · § 116 StPO