§ 115 StPO
Es ist sechs Uhr morgens. Die Polizei steht vor der Tür. Ab diesem Moment läuft eine Uhr: innerhalb von 24 Stunden muss der Festgenommene einem Richter vorgeführt werden (§ 115 StPO). Das ist keine Kann-Vorschrift.
Was in diesen 24 Stunden passiert, beeinflusst das gesamte weitere Verfahren. Die meisten gravierenden Fehler entstehen in den ersten Stunden: voreilige Aussagen, unüberlegter Verzicht auf den Anwalt.
§ 136 StPO gibt jedem Beschuldigten das Recht zu schweigen. Dieses Recht gilt vom ersten Moment an. Aussagen bei der Polizei können nicht zurückgenommen werden. Sie sind Teil der Akte und können — auch wenn sie entlastend gemeint waren — belastend wirken. Wir sehen das in fast jedem Verfahren.
Was Sie angeben müssen — und was nicht
Name, Adresse, Geburtsdatum — das müssen Sie angeben
Alles andere — Schweigen ist Ihr Recht und oft das Klügste
Sofort einen Strafverteidiger kontaktieren — nicht den Familienanwalt
Keine eigenen Aussagen gegenüber der Polizei
Keine Nachrichten über WhatsApp/E-Mail zu Verfahrensdetails
Genauer Aufenthaltsort erfragen — welches Gefängnis?
Notfallnummer — 24/7
Bei einer Festnahme zählt jede Stunde. 0160 1210616 — rund um die Uhr erreichbar.
Dirk Pauls & Tim Cörper, Fachanwälte für Strafrecht | § 115 StPO · § 136 StPO