Für Familien und Angehörige
Die Nachricht, dass ein Familienmitglied verhaftet wurde, trifft hart. Die erste Reaktion ist oft: handeln, reden, erklären. Das ist menschlich. Aber es ist in vielen Fällen falsch.
Niemals ohne Beratung:
Keine Aussagen gegenüber der Polizei — auch Angehörige sind Zeugen
Keine Nachrichten über WhatsApp/E-Mail zu Verfahrensdetails
Kein Kontakt mit Zeugen — kann als Verdunkelungshandlung gewertet werden
Angehörige haben kein automatisches Besuchsrecht. Der Untersuchungsrichter entscheidet. Besuche finden unter Aufsicht statt und werden häufig aufgezeichnet. Was im Besuch gesagt wird, kann in das Verfahren einfließen.
Briefe werden geöffnet und gelesen — mit einer wichtigen Ausnahme: Schriftverkehr mit dem Verteidiger ist nicht kontrollierbar (§ 148 StPO). Das ist absolut geschützt.
Beim Besuch erlaubt:
› Familiennachrichten, Unterstützung
› Praktische Dinge (Geld, Besorgungen)
› Dass ein Anwalt eingeschaltet ist
Beim Besuch vermeiden:
› Details zum Tatvorwurf
› Namen von Zeugen
› Was die Polizei weiß oder nicht weiß
Wir erklären Ihnen den aktuellen Stand
Rufen Sie an: 0160 1210616 oder schreiben Sie uns.
Dirk Pauls & Tim Cörper, Fachanwälte für Strafrecht | § 148 StPO