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Haftbeschwerde

Haftbeschwerde — den Haftbefehl anfechten

Die Haftbeschwerde überprüft die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls. Fachanwälte für Strafrecht greifen den Haftbefehl gezielt an.

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Grundlagen

Was ist eine Haftbeschwerde?

Die Haftbeschwerde nach § 304 StPO richtet sich direkt gegen den Haftbefehl. Sie wird beim nächsthöheren Gericht eingelegt — bei Haftbefehlen des Amtsgerichts also beim Landgericht, bei Haftbefehlen des Landgerichts beim Oberlandesgericht.

Das Beschwerdegericht prüft den Haftbefehl vollständig: Tatverdacht, Haftgründe und Verhältnismäßigkeit. Die Entscheidung erfolgt in der Regel ohne mündliche Verhandlung — ausschließlich anhand der Akten.

Unterschied zur Haftprüfung

Haftprüfung

Mündliche Verhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht. Der Beschuldigte ist anwesend. Fokus auf veränderte Umstände.

Haftbeschwerde

Schriftliche Überprüfung durch das Beschwerdegericht. Fokus auf Rechtmäßigkeit des Haftbefehls insgesamt.

Beide Rechtsmittel können parallel oder nacheinander eingesetzt werden — die strategische Entscheidung trifft der Verteidiger.

Wann ist eine Haftbeschwerde sinnvoll?

Insbesondere wenn der Haftbefehl von Anfang an angreifbar ist — etwa bei unzureichendem Tatverdacht, fehlender Verhältnismäßigkeit oder mangelhaft begründeten Haftgründen.

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Häufige Fragen

Haftbeschwerde — häufige Fragen

Wie schnell wird über die Beschwerde entschieden?
In der Regel innerhalb weniger Tage. Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, das Gericht muss aber zügig entscheiden.
Kann man gleichzeitig Haftprüfung und Haftbeschwerde einlegen?
Grundsätzlich ja. Die strategische Entscheidung über das richtige Vorgehen trifft der Verteidiger.
Was passiert bei Erfolg der Haftbeschwerde?
Das Beschwerdegericht kann den Haftbefehl aufheben, die Sache zurückverweisen oder die Haft gegen Auflagen aussetzen.

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