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Sofortmaßnahmen
Weder bei der Polizei noch beim Haftrichter. Ihr Schweigerecht ist Ihr stärkstes Recht — es darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Sagen Sie: „Ich mache keine Angaben ohne meinen Anwalt."
Sie haben das Recht, vor jeder Vernehmung und vor der Vorführung beim Haftrichter einen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Fordern Sie das ein — klar und unmissverständlich.
Körperlicher Widerstand kann die Situation erheblich verschlechtern und zusätzliche Vorwürfe nach sich ziehen.
Der Versuch, Beweismittel zu beseitigen, kann als Verdunklungshandlung gewertet werden — und einen Haftgrund begründen.
Über die 24h-Notfallnummer erreichen Sie sofort einen Fachanwalt für Strafrecht. Wir kommen zu Ihnen.
Nach einer Festnahme muss der Beschuldigte unverzüglich dem Haftrichter vorgeführt werden — spätestens am Tag nach der Ergreifung. Der Haftrichter entscheidet, ob ein Haftbefehl erlassen wird.
Vor der Vorführung haben Sie das Recht auf einen Strafverteidiger. Ein Fachanwalt kann die Verteidigung bereits im Vorführungstermin übernehmen und gegen den Haftantrag der Staatsanwaltschaft vortragen.
Wenn jemand in Ihrem Umfeld festgenommen wurde: Sie können sofort einen Strafverteidiger beauftragen. Der Verteidiger nimmt unverzüglich Kontakt zum Beschuldigten auf.
Häufige Fragen
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